Fahnenabordnung

Die Fahne der FFW Rettenberg
 

Fahnenabordnung

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Fähnrich

Josef Kiesel

 

Fahnenjunker

Thomas Schneider

 

Fahnenjunker

Walter Allgaier

 

Statuten über die Führung der Feuerwehrfahne Rettenberg

Originaltext vom 8 Mai 1892
Statuten über die Führung der FeuerwehrfahneRettenberg

Die Feuerwehr Vereinsfahne ist Eigentum des Vereins der Freiwilligen Feuerwehr und bestimmt dieser Verein bezüglich der Vereinsfahne wie folgt:

A. Zweck der Fahne

  1. Die Fahne dient als allgemeines Vereinszeichen und soll bei allgemeinen Feierlichkeiten als Ehrenzeichen Verwendung finden.
     
  2. Bei Feierlichkeiten einzelner Mitglieder wird bestimmt, daß die Fahne bei Hochzeit nur auf Antrag des beteiligter Mitglieds oder in Folge Beschluß der Vorstandschaft mitgetragen wird.
     
  3. Für Todesfälle wird festgelegt, daß die Fahne beim Ableben jedes Mitgliedes als Ehrenzeichen Verwendung findet und zwar ohne daß von irgend einer Seite Antrag gestellt wurde. Hinbei wird als Regel angenommen, daß zum Ehrengeleit der Fahne wenigstens 15 Mitglieder anwesend sein müssen. Einladungen zur Leichenfeier finden nicht statt und haben die anwesenden Mitglieder sich selbst zu verköstigen.
     
  4. Für den Fall einer Deputation nach außen wird bestimmt, daß die Ehrenbegleitung der Fahne aus wenigstens 4 Mitglieder zu bestehen hat. Die Honorierung der selben wird von Fall zu Fall festgesetzt.


B. Bewahrung und Sicherung der Fahne

  1. Die Fahne wird nach Bestimmung des Vorstandes aufbewahrt
     
  2. Zur Führung der Fahne wird ein Fähnrich sowie ein Ersatzmann desselben gewählt. Die Wahl      derselben findet alle drei Jahre mit den übrigen Chargenwahlen statt.
     
  3. Der Vorstand des Vereins sowie der Fähnrich und Ersatzmann sind für die Erhaltung der Fahne verantwortlich.
     
  4. Die Fahne wird gegen Brandschaden mit einem Betragvon  400 DM versichert.

Rettenberg, den 8. Mai 1892 Die Vorstandschaft (C.H. Berkmann)
 

Aus der damaligen Spendenliste geht hervor:

  • Die Kosten der Fahne einschließlich Überzug und Porto betrugen 372,80 DM
  • Als Spenden der Mitglieder gingen ein 246,80 DM
  • Der Rest von 126 M wurde aus der Vereinskasse entnommen, “Dem löblichen Vereinsausschuß hierfür den besten Dank, somit sind sämtliche Fahnenkosten gedeckt."

Berkmann (Fahnenjunker)